Die Satzung des Holsteiner Verbandes sieht vor, dass die Körbezirksversammlungen mindestens einmal pro Jahr – und zwar im ersten Quartal – stattfinden.
Aus diesen Versammlungen müssen in 2021 die Vorschläge für die im Februar anberaumte Vorstandswahl hervorgehen. Nur mit Kandidaten, die mindestens eine 50%ige Zustimmung eines Körbezirkes erhalten haben, kann eine Wahl stattfinden.
Der Interimsvorstand hat sich seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie dazu bereit erklärt, länger als geplant im Amt zu bleiben. Es ist aber nun an der Zeit, einen dauerhaften Vorstand zu wählen, um die Zukunft des Holsteiner Verbandes weiter aktiv zu gestalten.
Für den Fall, dass der momentane Lockdown auch nach dem 10. Januar 2021 fortgeführt werden wird, wird es demnach unumgänglich sein, die Körbezirksversammlungen als Hybrid-Veranstaltung oder notfalls komplett online durchzuführen. Das gilt selbstverständlich nicht für die Körbezirke, die ihre Vorstandskandidaten bereits aufgestellt haben. Informationen zum Procedere können Sie sobald als möglich auf der Website des Holsteiner Verbandes nachlesen.