Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft meldet, wurde in Einklang mit den beteiligten Kommissionen und Parlamenten eine Vereinbarung über Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Verbringens von Equiden in Grenznähe zwischen Frankreich und Deutschland getroffen.
Unter anderem aufgrund der günstigen und vergleichbaren Tiergesundheitslage in Deutschland und Frankreich in Bezug auf kontrollpflichtige Tierseuchen von Equiden haben die Leiter der Veterinärdienste von Deutschland und Frankreich beschlossen, dass beim Transport von Equiden über die Landesgrenze keine Veterinärbescheinigungen mitgeführt werden müssen, insofern bestimmte Voraussetzungen (z.B. Teilnahme an Veranstaltungen; Herkunft aus grenznahen Gebieten etc.) erfüllt sind. Es muss dann lediglich eine Eigenerklärung ausgefüllt werden.
Die Vereinbarung mit den zu erfüllenden Bedingungen sowie der Eigenerklärung finden Sie hier:
Foto: Stefan Lafrentz